Aktuelles Trägerschreiben

Aktuelles Trägerschreiben

7. Mai 2021

Trägerschreiben vom 05.05.2021

Liebe Sorgeberechtigte,
Liebe Mitarbeiter*innen,


•    Der Senat hat im Rahmen der geltenden Regelungen entschieden, dass ab dem 10.05.2021 alle Kinder, die das vierte Lebensjahr (ab 4 Jahren) vollendet haben, Zugang zur Notbetreuung erhalten sollen.

•    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien hat uns Ihnen Selbsttest zur Verfügung gestellt.

Für das Pädagogische Personal, sind 2 Test pro Person und Woche vorgesehen.
Für die Familien, wird der entsprechende Bestand ermittelt.

Bitte beachten sie weiterhin Folgende Hinweise:
•    Das Betreuungsangebot wird nach Möglichkeit in kleinen, stabilen Gruppen durchgeführt.
•    Bei Erkältungssymptomen (Kindern), muss ein negatives Testergebnis bzw. eine Eigenerklärung von den Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
•    Das Kita-Personal testet keine Kinder.

•    Bei Chronisches Erkrankungen des Kindes, muss ein Ärztliches Attest vorgelegt werden, welches die Vorerkrankung bestätigt.

Ich weise Sie auf das Schulungsvideo der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien zur Handhabung des Tests hin: www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/



Uns ist bewusst, dass es für alle Beteiligten eine große Belastung darstellt.

Hier finden Sie "<link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads __elterninfo_kinderkrankengeld_final.pdf _blank download file>Initiates file downloadElterninfo zum Kinderkrankengeld" sowie die "<link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads __musterbescheinigung.pdf _blank download file>Initiates file downloadMusterbescheinigung zum Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme <link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads __musterbescheinigung.pdf _blank download file>Initiates file downloadder Betreuung und bei Beantragung von Kinderkrankengeld<link fileadmin schuldateien kitawaldraeuber downloads __musterbescheinigung.pdf _blank download file>Initiates file download" zum Donload.

 

Bildquelle Beitragsbild: © SNeG17/shutterstock.com

Geschlechtergerechtigkeit gehört zu den Grundsätzen unseres Unternehmens. Sprachliche Gleichbehandlung ist dabei ein wesentliches Merkmal. Für den diskriminierungsfreien Sprachgebrauch verwenden wir in Texten den Gender Star bei allen personenbezogenen Bezeichnungen, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten einzuschließen. Versehentliche Abweichungen enthalten keine Diskriminierungsabsicht.
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